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Rainer Briewig

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Leasing / Mietkauf

Leasing / Mietkauf hat sich mittlerweile als „Alternative Finanzierungsform“ für den Kauf vom Gastronomiebedarf etabliert. Viele Kunden entscheiden sich für die Bezahlung Ihrer Bestellung für die bequeme Leasingfinanzierung mit festen Raten innerhalb einer bestimmten Laufzeit.

Leasen lohnt sich, nutzen Sie auch die Vorteile einer Leasingfinanzierung:

  1. Sie treten nicht in Vorkasse und können so Ihre Liquidität schonen oder für andere Anschaffungen nutzen.
  2. Sie zahlen lediglich die monatlichen Leasingraten und die geleasten Objekte verdienen Monat für Monat Ihre Kosten.
  3. Kostenneutralität: Ihr Leasingobjekt erwirtschaftet seine Rate selbst
  4. Wenig Bürokratie und Papierkram, Ihr Kreditrahmen bei der Bank bleibt unberührt
  5. Steuervorteil: Die monatlichen Leasingraten sind Betriebsausgaben und können schnell und vollständig steuerlich abgesetzt werden.
  6. Nach Ablauf Ihres Leasingvertrages haben Sie die Wahl, die geleasten Objekte zurück zugeben oder die Produkte zu einem Restwert vollständig zu erwerben.

Möchten Sie Ihren Kauf bei BRIEWIG KÄLTE GmbH auch leasen?

Wir unterbreiten Ihnen sehr gerne ein passendes Angebot.

 

Leasing 

Welcher Unterschied liegt zwischen Leasing und Mietkauf?

LEASING: 

  • Anlagevermögen bleibt beim Leasinggeber
  • nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers
  • die Bilanzsumme wird niedrig gehalten und verbessert somit die Eigenkapitalquote
  • Eigentümer im Rechtssinn ist der Leasinggeber
  • Eigentümer wirtschaftlich ist der Leasinggeber
  • die gesetzliche MwSt. ist auf jede Zahlung fällig und als Vorsteuer abzugsfähig.
  • nach Ablauf der Leasingzeit kann die Maschine vom Leasinggeber, mit einem angebotenen Restwert, gekauft werden
  • nach Bedarf ist auch der Restwert weiter leasbar
  • es sind keine Sonderabschreibungen möglich
  • die monatliche Leasingrate ist als Aufwand direkt abzugsfähig

 

Mietkauf 

 

MIETKAUF:

  • Anlagevermögen ist beim Mietkäufers
  • buchhalterische Behandlung im Anlagevermögen des Mietkäufers
  • der Mietkaufgegenstand erhöht das Anlagevermögen und dadurch auch die Bilanzsumme – Eigenkapitalquote wird niedriger
  • Eigentümer im Rechtssinn ist der Mietkäufer
  • Eigentümer wirtschaftlich ist der Mietkäufer
  • die gesetzliche MwSt., der komplett zu finanzierenden Summe aller Zahlungen, ist bei Vertragsbeginn fällig und als Vorsteuer abzugsfähig
  • am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt ein automatischer Übergang in ein uneingeschränktes Eigentumsverhältnis
  • Nutzung von Sonderabschreibungen möglich
  • die monatliche Mietkaufrate besteht aus Tilgung und Zinsen

Ihre Vorteile

 

Gerne rechnen wir Ihnen Ihre persöhnliche Leasingrate aus, damit Sie reibungslos mit neuster Technik ausgestattet werden können!

 

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